Zur Beurkundung eines Sterbefalles und die Eintragung in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
- Personalausweis des Anzeigenden
- Eine Aufenthaltsbescheinigung d. Verstorbenen
- Bei Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde - Familienbuchauszug
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten - Familienbuchauszug
- Bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Personalausweis d. Verstorbenen
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- Vertriebenenausweis, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde
Die Vorlage der Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt des Sterbeorts geführt werden.
Das Bestattungsunternehmen ist in der Lage, ihnen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen zu helfen!
Als eingetragenes Unternehmen dürfen wir nach dem Personenstandsgesetz für die Angehörigen die Anzeige beim Standesamt vornehmen.