Sobald man anderen seine Wünsche über die eigene Bestattung mitteilt, trifft man eine Vorsorge. Dies kann mündlich oder auch schriftlich geschehen.
Möchte man sicherstellen, dass die Bestattung auch wie gewünscht durchgeführt wird, sollte dies schriftlich geschehen. Eine Bestattungsverfügung sollte aber nicht Bestandteil eines Testaments sein, da dies meist erst mehrere Wochen nach dem Ableben eröffnet wird.
In einer juristisch als Verfügung zu verstehenden Willenserklärung kann man beispielsweise die Bestattungsart und den Ablauf regeln. Auch die Ausstattung, musikalische Begleitung, eine Traueranzeige und vieles mehr kann damit ganz individuell geregelt werden.
Hierbei können wir sie umfassend beraten und die ausdrücklichen Wünsche in der Verfügung Mein letzter Wille niederschreiben.
Auf Wunsch kann diese Verfügung auch bei uns hinterlegt werden.
Eine Änderung oder auch die Aufhebung der Verfügung kann jederzeit durch den Vorsorgenden vorgenommen werden.